Gemeinde Labuch
Urscha 100
A-8200 Labuch
Tel.: 03112 / 2345
Fax: 03112 / 2345-4
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Reisepass
Reisepass - Antragstellung im Gemeindeamt
Der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck
Der neue Sicherheitspass wird mit einem Chip ausgestattet, auf dem zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen die zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Durch die Fingerabdrücke im Chip wird die Fälschungssicherheit erhöht und die eindeutige Zuordnung des Passes zu seinem Besitzer oder zu seiner Besitzerin noch einfacher nachweisbar.
Ab 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich. Bestehende Kindermiteintragungen verlieren ab 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit.
Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt unberührt.
Ab 15. Juni 2009 werden – auch für Kinder – ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Wie bisher werden bei Kindern unter 12 Jahren die Fingerabdrücke nicht erfasst.
Zur erstmaligen Erlangung eines Reisepasses sind im Original mitzubringen:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Lichtbild (Achtung: neue Kriterien unter www.passbildkriterien.at )
Nachweis bei akad. Grad, Heiratsurkunde, …
Ist bereits ein EU-Reisepass (purpurrot) vorhanden, benötigt man:
alten Reisepass
Lichtbild (Achtung: neue Kriterien unter www.passbildkriterien.at )
Kosten:
Reisepass mit Fingerprint 75,90 €
Reisepass mit Fingerprint Expresszustellung 100,00 €
Reisepass mit Fingerprint 1-Tages-Express 220,00 €
Kinderpass (ohne Chip) 30,00 € Gebührenbefreiung für Kinder ab dem 2. Lebensjahr
Kinderpass (ohne Chip) Expresszustellung 45,00 € keine Gebührenbefreiung für Kinder bis zum 2. Lebensjahr
Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr 61,50 €
Personalausweis bis zum 16. Lebensjahr 26,30 €
Gültigkeit:
0-2 Lebensjahre: 2 Jahre
2-12 Lebensjahr: 5 Jahre
ab vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre
Informationen über Einreisebestimmungen unter www.bmeia.gv.at
Notpass – zeitlich befristet und direkt bei der Passbehörde zu beantragen, Kosten: € 75,90, bis zum 12. Geburtstag 30,00 €
NEU: Kinderpass MIT Chip möglich, Gültigkeit 2 bzw. 5 Jahre (s.o.), Kosten: € 75,90
Die Kosten für den Sicherheitspass müssen bei der Antragstellung bezahlt werden. Erst dann kann der Pass bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden und in weiterer Folge von der österr. Staatsdruckerei produziert und binnen 5 Werktagen (Expresspass 2-3 Tage) mittels RSb-Brief zugestellt werden!
Für Personen (Kinder), die in einem Reisepass miteingetragen sind, kann erst nach Löschung der Miteintragung ein neuer Pass ausgestellt werden.
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie bei beschränkt oder voll entmündigten Personen, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Hinweis:
Seit 1.1.2008 sind Schriften (ua. auch Reisepässe), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, bis zum 2. Geburtstag von den Gebühren befreit.
Benötige ich bei jedem Grenzübertritt ein Reisedokument?
Ja. Reisefreiheit heißt nicht Passfreiheit.
Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mitführen. Reisedokumente innerhalb der EU sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis, nicht jedoch ein Führerschein. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.