Gemeinde Labuch
Urscha 100
A-8200 Labuch
Tel.: 03112 / 2345
Fax: 03112 / 2345-4
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Gebühren
Bundesabgabenordnung nun auch für Gemeinden gültig!
Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die jeweiligen Landesabgabenordnungen durch eine gemeinsame Bundesabgabenordnung (BAO) ersetzt. Im Zuge dieser Umstellung erfolgt auch eine Umstellung der Lastschriftanzeige.IBAN und BIC ersetzen Bankleitzahl und Kontonummer.
Umsetzung der BAO
Im Zuge der Umstellung wird nun zukünftig auch die Rückstandsverwaltung BAO-konform durchgeführt werden. Für überfällige Abgaben/Gebühren werden Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge verrechnet. Mit einer Einzugsermächtigung, die Sie einfach im Gemeindeamt unterfertigen, oder von der Gemeinde-Homepage herunterladen und unterfertigt an das Gemeindeamt übermitteln, werden Ihre Abgaben/Gebühren fristgerecht eingezogenTechnische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen