Gemeinde Labuch
Urscha 100
A-8200 Labuch
Tel.: 03112 / 2345
Fax: 03112 / 2345-4
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Kundmachungen
Holzheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen
Direktförderungen - Steirischer Umweltlandesfonds
Seit 1. Mai 2011 gelten neue Bestimmungen zur landesweiten Direktförderung in den Bereichen Holzheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen. Die Förderungen werden ausschließlich für private und kommunale Einrichtungen gewährt.
Neues 2-stufiges Förderungsverfahren:
Für alle neuen Anlagen gilt ab dem 1.5.2011 ein 2-stufiges Förderungsverfahren. Dabei sind in der 1. Stufe in einem Vorprüfungsverfahren VOR Errichtung der Anlage das Antragsformular, ein Kostenvoranschlag und je nach Bereich verschiedene Nachweise und Berechnungen bei der Einreichstelle abzugeben. Nach Vorprüfung erhält der Förderwerber eine bedingte Förderzusage durch das Land Steiermark.
Die Lokale Energieagentur als Energieberatungs- und Fördereinreichstelle steht für weitere Informationen zur Verfügung. Die aktuellen Förderrichtlinien, Infoblätter sowie die Antragsformulare für die Förderung von Biomasseheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen sind unter www.lea.at abrufbar.