Gemeinde Labuch
Urscha 100
A-8200 Labuch
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Kundmachungen
Zulässigkeit von Brauchtumsfeuern
Mit 1. April 2011 tritt in der Steiermark eine Verordnung in Kraft, die das Abbrennen von Brauchtumsfeuern NEU regelt.
Zur Info: Als Brauchtumsfeuer gilt ein Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Entfachen und Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können. Dazu zählen insbesondere die Osterfeuer wie auch die Sonnwendfeuer.
Osterfeuer am Karsamstag; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 03 Uhr früh am Ostersonntag zulässig