Gemeinde Labuch
Urscha 100
A-8200 Labuch
Tel.: 03112 / 2345
Fax: 03112 / 2345-4
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Kundmachungen
Holzheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen
Direktförderungen - Steirischer Umweltlandesfonds
Seit 1. Mai 2011 gelten neue Bestimmungen zur landesweiten Direktförderung in den Bereichen Holzheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen. Die Förderungen werden ausschließlich für private und kommunale Einrichtungen gewährt.
Neues 2-stufiges Förderungsverfahren:
Für alle neuen Anlagen gilt ab dem 1.5.2011 ein 2-stufiges Förderungsverfahren. Dabei sind in der 1. Stufe in einem Vorprüfungsverfahren VOR Errichtung der Anlage das Antragsformular, ein Kostenvoranschlag und je nach Bereich verschiedene Nachweise und Berechnungen bei der Einreichstelle abzugeben. Nach Vorprüfung erhält der Förderwerber eine bedingte Förderzusage durch das Land Steiermark.
Die Lokale Energieagentur als Energieberatungs- und Fördereinreichstelle steht für weitere Informationen zur Verfügung. Die aktuellen Förderrichtlinien, Infoblätter sowie die Antragsformulare für die Förderung von Biomasseheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen sind unter www.lea.at abrufbar.
Zulässigkeit von Brauchtumsfeuern
Mit 1. April 2011 tritt in der Steiermark eine Verordnung in Kraft, die das Abbrennen von Brauchtumsfeuern NEU regelt.
Zur Info: Als Brauchtumsfeuer gilt ein Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Entfachen und Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können. Dazu zählen insbesondere die Osterfeuer wie auch die Sonnwendfeuer.
Osterfeuer am Karsamstag; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 03 Uhr früh am Ostersonntag zulässig
Lustbarkeitsabgabeordnung
Lustbarkeitsabgabeordnung der Gemeinde Labuch
Nähere Informationen in der Originalkundmachung !
Grundstückspflege - Verordnung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16. Juli 2009 nachstehende Verordnung beschlossen:
Die Eigentümer von unbebauten Grundstücken werden zur Vermeidung unzumutbarer Belästigungen der Nachbarschaft durch Schädlinge und Lästlinge, durch Unkrautvermehrung (Samenflug) sowie zur Wahrung des Ortsbildes verpflichtet, in ihrem Eigentum befindliche unbebaute Grundstücke mindestens zweimal jährlich (bis zum 15. Juni und spätestens bis zum 30. August) zu mähen.Baugründe in Urscha
Voll aufgeschlossene Baugründe in Urscha zu verkaufen. Anfragen: Fam. Scharler, Tel. 0664 / 37 44 379 bzw. 0664 / 57 05 517
Rasenmähverordnung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2004 nachstehende Verordnung beschlossen:
Im Gemeindegebiet der Gemeinde Labuch sind an Samstagen ab 18:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig lärmbelästigende Gartenarbeiten (die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen) verboten.Mütter/Elternberatung
Mütter/Elternberatung Gleisdorf
jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
von 16:00 - 18:00 Uhr
Schillerstraße 13/III (Lifecenter), 8200 Gleisdorf
Beratung für Sozialarbeit der Bezirkshauptmannschaft Weiz
Außenstelle Gleisdorf
Beratung durch:
Sozialarbeiterin: Anna Liebmann
Ärzte: Dr. Georg Kurtz und Dr. Monika Stoschitzky
Hebamme: Andrea Maurer
Brauchtumsfeuer
Brauchtumsfeuer in der Steiermark: Verbot bzw. Einschränkungen in IG-L-Sanierungsgebieten.- ERLASS.Informationen fuer Abfindungsberechigte
Zollamt Graz – Wichtige Informationen für
Abfindungsberechtigte